Erziehungsbeistandschaft
(§30 KJHG SGB VIII)
Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren, die bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds Unterstützung benötigen. Unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie soll die Verselbstständigung gefördert werden.