Erziehungsbeistandschaft

(§30 KJHG SGB VIII)
Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren, die bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds Unterstützung benötigen. Unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie soll die Verselbstständigung gefördert werden.

Sozial -und Heilpädagogische Maßnahmen im Rahmen der ambulanten Betreuung:

  • Intensive Zusammenarbeit mit dem Elternhaus und dem sozialen Umfeld und Miteinbeziehen in die pädagogische Arbeit
  • Erziehungsplanung, Reflexion, Supervision und psychologische Beratung
  • Förderung im Freizeitbereich, Durchführung von Aktivitäten und Programmen in den Bereichen: Heilpädagogische Maßnahmen mit Tieren, insbesondere Pferde, Therapeutisches Reiten, Werken und kreatives Gestalten, Musik, Umwelt -und Erlebnispädagogik

Zielsetzung der ambulanten Hilfen:

nach § 30 KJHG Maßnahmen werden Kinder und Jugendliche, die durch Defizite im sozialen, emotionalen und/oder kognitiven Bereich in ihrer altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt sind, betreut.

  • bei Schwierigkeiten innerhalb der Familie
  • bei Schwierigkeiten in Schule und Ausbildung
  • im Freizeitbereich z.B. Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung und Gruppenaktivitäten, gemeinsame Unternehmungen

Ansprechpartner

Katja Schmutzer
Leitung Abteilungen: Heilpädagogische Tagesstätte, Ambulante Hilfen, Therapeutisches Reiten

09857 1743